Aktienrückkaufprogramm

Die solide Cashflow- und Ertrags­situation und die durch Devestitionen zusätzlich erzeugte Liquidität ermöglichen es der Gruppe, im Sinne der langfristig orientierten Ausschüttungs­politik nicht unmittelbar benötigte Mittel an die Aktionäre zurück­zuführen. Der Verwaltungsrat von Phoenix Mecano hat deshalb beschlossen, ein Aktien­rückkauf­programm von bis zu CHF 30 Mio. zu lancieren. Die Investitions­fähigkeit und die zukünftigen Dividenden­ausschüttungen der Gruppe bleiben dabei sichergestellt.

Am 26. Oktober 2023 hat die Phoenix Mecano AG angekündigt, über ein Festpreis­verfahren eigene Namenaktien im Gegenwert von bis zu CHF 15 Mio. zum Angebots­preis von CHF 367 pro Namenaktie zurück­zukaufen. Dies entsprach einer Prämie von 4,9% gegenüber dem Schlusskurs vom 25. Oktober 2023 und von 2,8% gegenüber dem volumen­gewichteten Durchschnitts­kurs der letzten fünf Handelstage. Auf Basis des Festpreises entsprach dies maximal 40‘871 Namenaktien oder maximal 4.26% des Aktienkapitals der Gesellschaft. Die Angebotsfrist dauerte vom 27. Oktober bis zum 10. November 2023 (12.00 Uhr MEZ).

Im Rahmen des Rückkauf­angebots wurden seitens Aktionärinnen und Aktionäre 1073 Namenaktien angedient. Diese Anzahl liegt unter dem maximalen Transaktions­volumen, weshalb sämtliche Angebote der Aktionärinnen und Aktionäre berücksichtigt werden können. Die Auszahlung des Netto­rückkauf­preises, d.h. Angebotspreis abzüglich 35% Verrechnungs­steuer auf der Differenz zwischen Angebotspreis und Nennwert gegen Lieferung der Namenaktien erfolgt am 14. November 2023 (Valutadatum).
 
Wie bereits angekündigt, wird die Phoenix Mecano AG im Anschluss an das Rückkauf­angebot zum Festpreis ein neues Aktien­rückkauf­programm via eine zweite Handelslinie lancieren. Phoenix Mecano AG beauftragt die Zürcher Kantonalbank, ab dem 15. November 2023 auf der zweiten Handelslinie an der SIX Swiss Exchange, Namenaktien bis zu einem Anschaffungs­wert von maximal CHF 29'606'209 und bis längstens zum 14. November 2025 zurückkaufen. Das maximale Rückkaufvolumen pro Tag gemäss Art. 123 Abs. 1 lit. c Finanzmarktinfrastruktur-verordnung (FinfraV) beträgt 84 Aktien.
 
Der Verwaltungsrat beabsichtigt, an zukünftigen General­versammlungen die Vernichtung der zurück­gekauften Namenaktien zu beantragen und somit das Kapital entsprechend herabzusetzen, was zu einer nachhaltigen Gewinn­verdichtung führen wird.
 
Detaillierte Informationen zum weiteren Aktien­rückkauf­programm finden Sie im offiziellen Rückkaufinserat.

Modalitäten des Aktienrückkaufs auf der zweiten Linie

Modalités du rachat d'actions sur la deuxième ligne

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